Medizin und Ethik

Suizid und Beihilfe zur Selbsttötung

Suizid oder Selbsttötung ist keine Straftat. Jeder darf über sein Leben verfügen, das sagt auch das Gesetz. Probleme entstehen immer wieder da, wo Menschen für diesen Schritt Hilfe benötigen. Meist werden dann Ärzte gefragt. Bei diesen gibt es völlig entgegengesetzte, auf beiden Seiten aber begründete persönliche Einstellungen.

Das Recht: die Vorgeschichte

Anfang 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin bestehende Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe, weil dieses das Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschränke. Dieses Recht nämlich, so die Richter, schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und Hilfe von Anderen einzufordern. Es folgten neue Probleme, da als Helfer besonders die Ärzte gefragt waren, die aber einem Verbot durch die Berufsordnung gegenüberstanden. Zusätzlich beschloss der Bundesgesundheitsminister, Anträge von Suizidwilligen auf Bereitstellung eines tödlichen Medikaments abzulehnen. So kam es zu einem ganzen Jahr intensiver Diskussion, schließlich auch einer langen, sehr guten Bundestagsdebatte ohne Fraktionszwang, bei der mehrere Entwürfe als Vorschläge einer Regelung vorlagen. Mit  Stand August 2021 ist jetzt allerdings nur eins klar: eine Neuregelung für Deutschland wird es nicht mehr in der alte Legislaturperiode geben.

Wenn man informiert sein will, sollte man zunächst den Beschluss des BVG sehr genau lesen. Hätten das alle getan, wären wohl manche plakative Schlagzeilen in Medien entfallen, die behaupteten, dass sich jetzt jede*r 18- Jährige bei Liebeskummer mit ärztlicher Hilfe töten dürfe.  Das “Recht auf Selbsttötung“ , so ist beim BVG zu lesen, steht nur „zur freien Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fähigen Menschen“  zu. Es gelten „dieselben Grundsätze wie bei einer Einwilligung in eine Heilbehandlung“  einschließlich von Beratung und Aufklärung. Der Suizidentschluss muss u.a. „unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung“  sein, darf aber auch nicht bloß Ausdruck einer „vorübergehende[n] Lebenskrise“ sein.

Selbstmord? Freitod? Suizid?

Beschäftigt man sich mit diesem schwierigen Thema, sollte man besonders auf die Begriffe achten. Zunächst ist scharfe Abgrenzung gegen “Tötung auf Verlangen” nötig, welche in Deutschland ja unverändert strafbar ist. Dann sollte man beachten, dass Selbsttötung oder Suizid ein wertfreier Begriff ist, der genau deshalb auch juristisch benutzt wird. Der “Selbstmord” beinhaltet eine Wertung, denn Mord ist ja ein Verbrechen. Auch “Freitod” hat ein begriffliches Problem in sich, denn nicht alle Suizide sind wirklich frei, also völlig selbstbestimmt. Das Gleiche gilt dann für die Beihilfe zum Suizid: hier sollte man Suizidassistenz benutzen oder eben auch “Beihilfe zum Suizid”. Es geht darum, dass ein voll selbstbestimmungsfähiger Mensch die „Tatherrschaft“ hat, und dass Helfer nur unterstützend wirken, z.B. indem sie das todbringende Medikament beschaffen. Formulierungen wie “Hilfe zum Suizid” oder “ärztlich unterstützter Suizid” sollte man aufgrund ihrer Unbestimmtheit vermeiden, juristisch machen sie “den Unterschied in der Tatherrschaft” nicht deutlich.

Alle, nicht nur Ärzte, dürfen jetzt in Deutschland Suizidassistenz durchführen. Praktisch wird aber am häufigsten der Versuch gemacht, Ärzte einzubinden, weil meist ein todbringendes Medikament gewünscht wird, welches Ärzte verschreiben müssten. Die Patienten sind ferner meist in ärztlicher Behandlung und wollen mit ihrem Arzt als Vertrauensperson auch darüber sprechen. Ferner muss ja eine krankheitsbedingte Einschränkung der freien Willensbildung ausgeschlossen werden.

Die Berufsordnung der Ärzte

„Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“. Das stand bis Mai 2021 in der Berufsordnung der Ärzte und wurde dann gestrichen. Das heißt, dass jetzt Ärzte frei und nur ihrem Gewissen folgend Suizidwillige unterstützen dürfen, ohne selbst dafür angeklagt zu werden. Es heißt nicht, dass Hilfe zur Selbsttötung ab jetzt als eine ärztliche Dienstleistung gilt. Ärzte haben kontroverse Einstellungen bei dieser neuen Herausforderung für das ärztliche Selbstverständnis. Wann werden denn Ärzte um eine solche Hilfestellung gebeten? Am häufigsten dann, wenn es sich um eine für die  Patienten unerträgliche Situation handelt. Das Problem dabei: Patienten wollen in diesen Fällen oft NICHT nicht leben, sondern nicht SO leben, was heißt, dass sie nur dann lieber sterben wollen, wenn ihre Situation sicher nicht veränderbar ist. Schon allein dies macht klar, wie vielfältig das Thema “Suizid” ist. Es geht um alles, was die Situation verändern kann, um Gesundheitssysteme und Gesellschaft genauso wie um das Individuum und seine Beziehungen. Wir wissen aus Studien, dass die sogenannte Suizidalität, also Gedanken daran, sich das Leben zu nehmen, zwar weit verbreitet, aber sehr schwankend ist, während die wirklich akuten lebensgefährdenden Phasen meist nur von kurzer Dauer sind, zum Beispiel im Rahmen von Verlusterleben und bei psychischen Erkrankungen. Speziell bei Jugendlichen spielen auch Scham über eine eigene Handlung, sozialer Ausschluss aus einer Gruppe oder Mobbing am Arbeitsplatz eine größere Rolle. Gerade hier sind aber Therapien meist erfolgreich, wenn sie rechtzeitig und unter Einbeziehung der Famiie erfolgen. An erweiterten Präventionsangeboten speziell für Kinder und Jugendliche wird gearbeitet.

Die Rolle der Ärzte beim assistierten Suizid

Schwere körperliche Erkrankungen sind meist keine ausreichende Erklärung für Suizidversuche. Die Krebsmediziner sagen uns, dass bei tödlichen Erkrankungen Suizidwünsche meist sogar nachlassen! Demgegenüber steht statistisch eine ansteigende Zahl von älteren Menschen ohne tödliche Erkrankung, die Suizidwünsche äußern. Von den Psychiatern wissen wir, dass Suizidgedanken meist unabhängig von psychischen Erkrankungen auftreten, Suizidversuche aber in der großen Mehrzahl im Kontext psychischer Erkrankungen erfolgen, bei denen doch die Freiverantwortlichkeit hinterfragt werden muss.

Was bedeutet die neue Rechtslage für Ärzte?

Gespräche über Suizidwünsche müssen möglich und “normal” werden, so dass Patienten leichter die Hemmschwelle überwinden können, mit ihren Ärzten zu sprechen. Ärzte müssen im Gespräch eine wertungsfreie Haltung einnehmen. Das klingt einfach und ist sehr schwer. Es setzt Schulungen der Ärzte voraus, vor allem aber eine Stärkung der “sprechenden” Medizin im gesamten Gesundheitssystem, in dem Patienten immer mehr darunter leiden, dass Ärzte einfach keine Zeit haben. Wer erlebt hat, wie zum Beispiel ärztliche Aufklärung vor medizinischen Eingriffen sich oft auf das Hinlegen eines möglichst rasch zu unterschreibenden Formulars beschränkt, weiß, welche Herausforderung das Einbeziehen von Gesprächen über Todeswünsche bedeutet. Das BVG hat aber bewusst und richtig hier einen Vergleich mit der ärztlichen Aufklärung thematisiert.

Ärzte müssen aber auch sehr gut über alle alternativen Möglichkeiten informiert sein und über Angebote sprechen, so z.B. alle Möglichkeiten der stationären und ambulanten Palliativmedizin. Tatsächlich kann diese ja in den allermeisten Fällen bei dem Wunsch von Patienten, nicht “so” weiterleben zu wollen ( also z.B. mit Schmerzen oder Luftnot ) sehr erfolgreich eingreifen. Gleichzeitig aber sollten Ärzte nicht beschönigen, sondern klarmachen, dass es wenige Fälle gibt, bei denen das nicht möglich ist und auch, dass Palliativmedizin nicht jedes Leiden gleich welcher Art behandeln kann. Ärztliche Aufgabe ist jetzt auch, den Patienten auf ihre direkte Frage zu sagen, ob (oder ob nicht) sie als behandelnde Ärzte in einem solchen Falle zur Hilfe bei einer Selbsttötung prinzipiell bereit wären, so dass die Patienten sich an andere Ärzte wenden können.

 

Suizidassistenz – was ist klar und was unklar?

Klar ist nach dem BVG – Urteil der Rechtsanspruch jedes Menschen auf Hilfe, wenn er oder sie den Entschluss zum Suizid gefasst hat. Klar ist jetzt nach der Änderung der Berufsordnung für Ärzte auch, dass Ärzte assistieren dürfen (nicht: müssen!). Dennoch bleiben viele Unklarheiten. Einige davon:

  • Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass es sich um eine freiverantwortliche Entscheidung handeln muss. Sollen Ärzte das wirklich allein beurteilen? Oder in einem Gremium? Wenn eine Krankheit die Willensbildung beeinflusst, z.B. bei schweren Depressionen, ist diese Feststellung sicher ärztliche Aufgabe. Was ist aber, wenn eine Krankheit das Motiv für den Entschluss darstellt? ( ” Ich falle wegen der Krankheit allen nur noch zur Last” oder ” Ich will SO nicht weiterleben”?) Hier geht es eher darum, Alternativen zu haben und anbieten zu können.
  • Da nach dem BVG das Recht auf Selbsttötung unabhängig vom Motiv besteht, also auch bei nicht kranken Menschen und unabhängig davon, ob die Gründe von außen nachvollziehbar sind, muss man auch fragen, wie und durch wen denn dann die genannten Bedingungen der Freiwilligkeit ( Nicht – Beeinflussung!) und Ernsthaftigkeit überhaupt überprüft werden könnten – und sogar sollten!

Assistierter Suizid, Aufgabe für Gesetzgeber

So bleibt noch viel zu tun und zu regeln, und ganz einig sind sich wohl alle im Augenblick nur über eins: das Urteil des BVG muss zu einer Verbesserung für die Menschen führen, auf dem Gesundheitssektor ebenso wie sozial und gesellschaftlich, sodass immer weniger Menschen Suizid “nur” deshalb planen, weil sie zuviel Schmerzen haben, weil sie im Alltag so alleingelassen werden, dass sie keinen Ausweg mehr sehen, oder weil sie meinen, jemandem zur Last zu fallen. Die Leopoldina hat sich mit verschiedenen maßgeblichen Faktoren beschäftigt und regt eine breite gesellschaftliche Debatte an. Suizidassistenz ist ein Thema, welches wie auch andere schwierige ethische Themen nach Regeln ruft, wobei es aber kaum eine ideale für Alle und Alles zutreffende gesetzliche Regelung geben kann, sondern nur “eine möglichst gute oder am wenigsten schlechte”, wie Prof. Woopen schon 2014 formulierte. Sicher ist nur eins: Wir brauchen bessere Aufklärung, mehr Palliativmedizin mit leichterem Zugang und mehr soziale Sicherheit. Das beste Ergebnis einer Präventionspolitik wäre, wenn Jeder das Gefühl haben könnte: ich habe ein Recht darauf, mich selbst zu töten; aber ich gebrauche dieses Recht nicht, weil ich andere Lösungen sehe.

 

Literaturtipps

Gronemeyer Reimer, A.Heller : Suizidassistenz 

Mathias Gockel: Sterbehilfe

F.v.Schirach: Gott

Hector Wittwer: Das Leben beenden. Über die Ethik der Selbsttötung

Ferner:

https://www.aem-online.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/AEM_Stellungnahme_Suizidhilfe_nach_BVerfG_Urteil_2020-06-24.pdf

https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2021_Diskussionspapier_Neuregelung_des_assistierten_Suizids.pdf

https://www.ethikrat.org/sitzungen/2020/recht-auf-selbsttoetung/

Hilfen bei Notlage – Suizidprävention:

https://www.suizidprophylaxe.de/hilfsangebote/hilfsangebote/

https://www.telefonseelsorge.de/telefon/

https://www.bapk.de/angebote/seelefon.html

 

Dank für Bild an No-longer-here auf Pixabay

 

 

 

Seuchen in der Literatur (1)

Seit einem Jahr leben wir in der Pandemie. Der Rückzug in den eigenen Kokon macht krank, Frustration und auch Verzweiflung wachsen. Was hilft ein wenig? Lesen hilft immer, vielleicht auch das Wissen, dass Seuchen gar nicht einmalig und neu sind? Ich machte mich auf die Suche, wann und wie Seuchen in der Literatur verarbeitet wurden und stieß dabei auf Texte aus allen Jahrhunderten, in denen wir uns oft erstaunlich genau wiederfinden können.

Seuchen in Antike und Mittelalter

Schon bei Homer  im 8. Jhd. v.u.Z. finden sich Berichte in der Ilias: die Pest war vom Gott Apollon geschickt worden. Etwa 400 Jahre später beschreibt der Historiker Thukydides die attische Seuche in allen Einzelheiten, wobei für uns die getroffenen Maßnahmen sowie die Reaktionen der Gesellschaft besonders interessant sind. Ein großer zeitlicher Sprung bringt uns ins 14. Jahrhundert zu Giovanni Boccaccios “Decamerone”, der bekannten Novellen – Sammlung, die genau in der Zeit des wütenden “schwarzen Todes” geschrieben wurde. Auch hier wird “die Härte des Himmels” angeführt als Urheber der Seuche, wobei es aber mehr um bestimmte ungünstige Sternbilder geht als um direkte Anschuldigung Gottes. Boccaccio beschreibt eindringlich die völlige Hilflosigkeit der Medizin:  selbst Hippokrates, Äskulap und Galen hätten hier nichts ausrichten können!  Es gab von der Stadt erlassene Maßnahmen: sogenannte Pestknechte wurden bestimmt, die die Funktion der Totengräber übernahmen. Alle Bürger sollten sich nur innerhalb ihres Stadtbezirks bewegen. Besuche von außen wurden immer mehr eingeschränkt.

Vor 350 Jahren: die Pest in London

Daniel Defoe, 1660-1731, den Meisten eher bekannt als Autor des Robinson Crusoe, war als Kind in London, als die große Pest ausbrach. Er hat dann mit 63 Jahren die “Pest zu London” geschrieben. Der Text, den er als  “Bericht eines schrecklichen Jahres” bezeichnet, ist heute in der Covid-19 – Pandemie sehr lesenswert. Zunächst gab es viele Gerüchte, woher die Krankheit kam. Das bedeute aber wenig, schreibt Defoe, wesentlich sei nur, dass sie eben wieder in Holland eingeschleppt worden war und von da nach London. Defoe berichtet davon, dass es “ziemlich Symptomlose” gebe, die aber ansteckend und deshalb besonders gefährlich seien.

Zitate sprechen für sich selbst; für mich waren Parallelen zu heute aus dieser gar nicht so fernen Zeit eindrucksvoll:

“Damals gab es bei uns noch keine gedruckten Zeitungen, um Gerüchte und Neuigkeiten zu verbreiten, die dann durch die Phantasie der Leute weiter ausgeschmückt wurden, wie es nach meiner Erfahrung seither der Brauch geworden ist”. – “… scheint die Regierung ganz genau unterrichtet gewesen zu sein. Sie hielt mehrere Sitzungen ab, um über die Mittel zu beraten, das Herüberkommen der Seuche zu verhindern, aber dies alles wurde ganz heimlich betrieben. Daher geriet das Gerücht allmählich wieder in Vergessenheit, und die Leute hielten dafür, daß es sie eigentlich nicht viel anging und hoffentlich gar nicht wahr wäre.“  – “Irgendwann war es mit den Beschönigungen vorbei, die Sterblichkeitsziffern zeigten es… wohlhabendere Leute, besonders der Adel und die Vornehmen aus dem Westen, hasteten, mit ihren Familien und ihrer Dienerschaft aus der Stadt zu kommen. Diese Flucht dauerte, wie gesagt, einige Wochen, d. h. den ganzen Mai und Juni hindurch, besonders auch, weil das Gerücht von einer kommenden Verfügung der Regierung sprach, alles Reisen durch Schlagbäume und Schranken auf den Straßen zu verhindern.” – „Weinen und Klagen fast in jedem Hause, besonders in der ersten Zeit der Seuche. Denn später stumpften sich die Herzen ab. Der Tod war beständig vor unsern Augen, und auch der Verlust der Freunde kümmerte den nicht mehr viel, der vielleicht schon in der nächsten Stunde das eigne Leben zu verlieren erwarten mußte.“

Was tut “das Volk”?

Dann traten auf:.. „die Hexenmeister und Schlauköpfe, die einen solchen Schwindel trieben“ – Man sah einen Kometen, dem man Bedeutung zumaß. Astrologische Prophezeiungen… „Altweibergeschwätz“, Irre sowie jeder Art Gestörte auf den Straßen, die Engel und Geister sahen.” – Das Volk …“griff nun in seiner Unwissenheit, Torheit und Angst zu den sinnlosesten Mitteln”.- “Es lief, … um die Zukunft zu erfahren, zu Beschwörern, Hexenmeistern und sonstigen Schwindlern, die es in beständiger Furcht und Unruhe erhielten, um Geld aus ihm herauszulocken. Ebenso wild war es hinter Quacksalbern und Marktschreiern her und ließ sich von jedem alten Kräuterweib mit Pillen, Tränken und Schutzmitteln vollstopfen”. – “Anderseits kann man es kaum glauben oder sich vorstellen, wie die Straßenecken und Hauswände über und über mit Anschlagzetteln von Ärzten bedeckt waren, mit Anzeigen von unwissenden, quacksalbernden Burschen, die die Leute einluden, sie aufzusuchen und ihnen Schutzmittel anpriesen.- … während “die Armen, unter denen die Seuche am meisten wütete, sich auch am wenigsten darum scherten, und ihren Geschäften mit einer Art von rohem Mut nachgingen.”

Maßnahmen von Stadt, Politik

Nicht nur Anordnungen der städtischen Verwaltung gab es, sondern offensichtlich auch ein “Infektionsschutzgesetz”(!) durch Parlamentsbeschluss:

“Der Lordmayor, ein sehr gewissenhafter und frommer Mann, bestimmte Ärzte und Bader zur Hilfe für die Armen, wenn sie krank wurden und befahl insbesondere dem Ärztekollegium, Leitsätze für billige Heilmittel bei allen Symptomen der Seuche herauszugeben”.  – Die Absperrung der Häuser war eine Maßregel, die, soweit ich unterrichtet bin, zum ersten Male während der Pest von 1603, als König Jakob I. auf den Thron kam, angewendet wurde. Damals wurde die Vollmacht, Leute in ihren eigenen Häusern abzusperren, durch eine Parlamentsakte gewährleistet, deren Titel lautete: Beschluß über die mildtätige Unterstützung und Behandlung von an der Pest erkrankten Personen”.  –  “Anfangs nannte man diese Absperrung der Häuser eine recht grausame und unchristliche Maßregel, und die solchermaßen eingesperrten Leute klagten aufs Bitterste; auch kamen täglich die heftigsten Beschwerden an den Lordmayor über zu Unrecht oder aus Bosheit abgesperrte Häuser. Die Untersuchung ergab die Grundlosigkeit mancher Beschwerden”. – “Leute kümmerten sich nicht um Verbote, flohen und verbreiteten die Seuche so weiter. Sie griffen die Wächter tödlich an….“

Viele Einzelheiten wurden geregelt, z.B. betreffend Absonderung, Straßenreinigung, Begräbnisse; auch diese Anordnung findet sich:

…”Sollen alle öffentlichen Festessen, besonders jene der städtischen Innungen, in Gast- und Bierhäusern und allen sonstigen Orten für öffentliche Zusammenkünfte, bis auf weiteres verboten sein”.

Eine interessante Vorschrift war, dass das gesparte Geld, welches nicht mehr für diese öffentlichen Festessen gebraucht würde, “zum Wohle der von der Seuche betroffenen Armen verwendet werden“ sollte.

Ein Fazit der Seuche?

Der Autor Defoe, hin- und hergerissen zwischen “Weggehen” und “Bleiben”, bleibt schließlich, weil er glaubt, vor dem von Gott bestimmten Schicksal nicht davonlaufen zu können und dass es deshalb auch seine Pflicht sei, zu bleiben. Er isoliert sich und schreibt. Als die Seuche vorbeigeht, vermerkt er besonders:

Recht ernst waren die Vorwürfe, die man den Ärzten machte, weil sie während der Pest ihre Kranken im Stiche gelassen hätten. Als sie jetzt wieder in der Stadt erschienen, wollte niemand mehr mit ihnen zu tun haben”.

Auch die Geistlichkeit musste sich viel anhören. Aber im Ganzen:

“Bei den meisten mochte es allerdings zu Recht heißen, was von den Kindern Israels gesagt wurde, als sie nach ihrem Durchzug durch das Rote Meer die Ägypter im Wasser versinken sahen: »Sie lobten Gott, aber bald vergaßen sie seine Werke“

Der bemerkenswerte Text schließt so:

“Doch hier will ich Schluß machen, um nicht tadelsüchtig und vielleicht ungerecht gescholten zu werden, wenn ich mich in Erwägungen einließe, warum die Undankbarkeit und Schlechtigkeit wieder zu uns zurückkehrte”

Ausblick auf die Zeit nach Covid-19

Diese Fragen sind für uns heute wichtig: was haben wir aus der Pandemie gelernt? Werden wir sofort vergessen? Wie werden unsere Reaktionen, Verordnungen und Vorschriften, unsere gesamte Organisation in der nächsten Pandemie sein? Wir sollten uns jetzt mit ihnen beschäftigen! Ein Rückblick in die Geschichte kann beim Nachdenken helfen.

Es gibt viele großartige literarische Texte zu Seuchen, ob mehr regional als Epidemien oder auch weltweit, also Pandemien.  Im nächsten Beitrag werde ich einen Blick in die Texte ab dem 19. Jahrhundert werfen. Für die ganz alten hier zitierten Texte jedenfalls gilt: eine erste oder erneute Lektüre ist sehr zu empfehlen!

 

Literaturtipps

  1. Homer: Ilias  
  2. Thukydides: der Peloponnesische Krieg
  3. Giovanni Boccaccio: Decamerone
  4. Daniel Defoe: Die Pest zu London
  5. Helmut Neuhold; Große Seuchen und Pandemien
  6. Heiner Fangerau, Alfons Labisch: Pest und Corona

 

Dank für Bild 

Tier oder Labor? Woher kommt das Corona – Virus?

Pandemie? Man kommt mit dem Lesen kaum noch nach. In einer Zeit, in der sich außer Virus – Mutationen zu viele “Fake News” und Verschwörungstheorien exponentiell verbreiten, ging eine wichtige Veröffentlichung in der New York Times vielleicht etwas unter: ein Aufruf von Forschern, die weitere “unbehinderte und internationale” Untersuchungen fordern, um die Herkunft des Coronavirus Sars- Cov- 2 zu klären, weil es da nicht nur um die jetzt herrschende Pandemie, sondern um mögliche zukünftige ginge. …mehr lesen

Digitale Medizin und e-health-Kompetenz

Zur “Digitalen Medizin” gehört alles von elektronisch bereitgestellten Informationen, “Big Data”, also großen Datenmengen, bis hin zur Künstlichen Intelligenz KI. An breit genutzten Technologien erwähne ich nur Telemedizin, Gesundheits – Apps, tragbare Überwachunungsgeräte, Einsatz von Robotik in Medizin und Pflege und virtuelle Realität. Digitalisierung kann Medizin schneller, besser, im Endeffekt auch ökonomischer machen.

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Wünschen – Wollen – Entscheiden als Patient

Wenn man jemand zur Zeit fragt, was er will, dann ist die wahrscheinlichste Antwort: dass die Pandemie vorbeigeht. Alles dauert zu lange, die Nerven liegen blank. Allerdings ist das eigentlich kein Wollen, sondern Wünschen. Wünschen kann man alles, wollen nur etwas Zielgerichtetes, das Handeln erfordert. Nur kleinen Kindern können Entscheidungen abgenommen werden, bei Erwachsenen erfordert jedes Wollen Handeln und Entscheiden. …mehr lesen