Organspende – Entscheidung oder Widerspruch?

Wer von uns würde sich einem Hilfeschrei verweigern? In Deutschland spendet man doch freudig für gute Zwecke! Bei der Organspende aber gibt es  große Probleme. Nie waren die Spenderzahlen niedriger als 2017. Der Bundesgesundheitsminister will diese Probleme lösen. Mit Recht hat er konstatiert, dass uns das “nicht gleichgültig” ist und sein dürfe, wenn “10.000 Menschen hoffen und warten und die Chance da wäre, Leben zu retten.” Er hat, um dieses Ziel zu erreichen, die sogenannte Widerspruchslösung ins Auge gefasst. In Europa steigt die Zahl der Länder, die diese Lösung gesetzlich verankert hat. In Deutschland gilt dagegen die “Entscheidungslösung”, eine besondere Form der “Zustimmungslösung”, wonach nur Derjenige Organspender ist, der zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, und zwar nach ausreichender Information. Deshalb bekommen alle Krankenversicherten Informationsmaterial  und einen Organspendeausweis zugeschickt, auf dem sie wahlweise JA zur Entnahme verschiedener Organe oder NEIN ankreuzen können. Nur wenn gar keine Entscheidung vorliegt, können auch Angehörige befragt werden, um den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln. 

Widerspruchslösung: Pro und Contra

Was würde für die Widerspruchslösung sprechen? Sie ist mit der Hoffnung verbunden, dass mehr Organe gespendet würden. – Sie scheint “bequemer” zu sein. – Angehörige würden nicht mehr überfordert mit dieser Frage genau in der Situation, wo sie einen lieben Menschen  verloren haben. – Sie wäre billiger, kostet doch das für die Information zur Entscheidungslösung versandte Material nach Schätzung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen etwa 30 Millionen Euro pro Jahr. – Sie könnte ein verstärktes Bewusstsein des Zusammenhalts hervorrufen: jeder wäre potentieller Spender, da jeder potentieller Empfänger ist. – Ein wesentliches Argument wäre auch, dass wir uns im Moment unehrlich verhalten, “scheinheilig”, wie P. Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates formulierte, denn obwohl bei uns die Entscheidungslösung gilt, akzeptieren wir Organe aus Ländern mit geltender Widerspruchslösung.

Überzeugende Argumente und genügende? Urteilen Sie selbst. Denn: was spricht gegen die Widerspruchslösung?

Sie löst nicht die bestehenden Probleme der Organisation im Transplantationsprozess, einer wesentlichen Ursache für zu wenige Spenderorgane. – Ihr geht im Gegensatz zur Entscheidungslösung keine ausreichende Information voraus.-  Es bestehen viele ungelöste Einzelprobleme: z.B. wäre Jeder, der seinen Willen nicht äußern kann, automatisch Spender*.-  Der Begriff Spende bedeutet definitionsgemäß “Freiwilligkeit”, er darf nicht als “Pflicht” instrumentalisiert werden. – Der Druck auf den Einzelnen würde wachsen. Wie wäre die moralische Beurteilung Desjenigen, der Widerspruch einlegt?  – Vor allem aber: ( ich gehe nochmals auf Dabrock zurück): in verfassungsrechtlich zentralen Bereichen darf Schweigen nicht Zustimmung bedeuten! Das heißt, dass die Widerspruchslösung nicht nur ethisch, sondern auch juristisch höchst bedenklich ist.

Meine Organe “gehören” mir.

Tatsächlich macht es Eindruck, dass die neue Datenschutzgrundverordnung der EU ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung meiner Daten erfordert, während bei der Verwendung meines Körpers ein automatischer  Zugriff statthaft sein soll. Ein (an sich schlechtes) Beispiel: mein Vermögen soll  automatisch an den Staat fallen, wenn ich dem nicht widerspreche. Wie würden Sie sich dazu stellen? Schlecht ist das Beispiel, weil meine Organe eben kein Besitz sind, sondern ein Teil von mir. Ein zweites: macht es uns keinen Eindruck, dass es bei der Diskussion zum Schwangerschaftsabbruch den Aufschrei “Mein Bauch gehört mir” gab, dass meine Organe aber jetzt ohne Aufschrei der Verfügungsgewalt des Staates unterstehen sollen? Hier ist nicht Raum für philosophisch fundierte Aussagen, aber: ist nicht allen irgendwie klar, dass dieses Ich, die Person, die ich bin, nicht nur im Gehirn existiert, sondern in einem Zusammenspiel aller Bestandteile? Zumindest seit Kant ist der Mensch gekennzeichnet durch seine Unverfügbarkeit und Selbstzweckhaftigkeit. Diese zu bewahren und keinem Staat Zugriff auf mich zu erlauben ist, so glaube ich, heute mehr denn je ein existentiell wichtiges Thema.

Neuer Gesetzentwurf

Ganz aktuell: heute hat das Kabinett  einen Gesetzentwurf verabschiedet, der zum Ziel hat, die  Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Es geht um bessere Koordination und transparentere Abläufe, Aufwertung der Position des Transplantationsbeauftragten, Qualitätssicherung und Dokumentation. Diese Punkte sind zu begrüßen. Nicht enthalten in diesem Entwurf ist die Umstellung auf Widerspruchslösung. Das ist gut so. Über eine diesbezügliche Neuregelung soll der Bundestag erst im neuen Jahr beraten, bis dahin soll ein intensiver Diskurs in der Bevölkerung stattfinden. Hat dieser kurze Blogbeitrag ausgereicht, Sie zu motivieren, über dieses Problem nachzudenken? Ich hoffe es sehr. Beteiligen Sie sich an einer Diskussion, die uns im Kern berührt! Die Entscheidungslösung, die in Deutschland seit 2012 existiert, ist nicht einfach eine Zustimmungslösung. Sie zwingt uns, uns zu beschäftigen mit dem Problem und dann eine Entscheidung zu treffen. Ich vermeide immer sehr starke plakative Worte (die FAZ sprach von “erschlichener Lizenz zur Zwangsausschlachtung”) und auch schon das Wort vom “Ersatzteillager Körper” benutze ich ungern. Aber diese Möglichkeit und Pflicht, uns mit dem Problem zu beschäftigen, wird mit der geplanten Widerspruchslösung nicht etwa verbessert, sondern sie wird uns genommen. Statt dessen wäre eine Verbesserung der Informationen vor der Entscheidung angebracht, wobei ich vor allem an eine absolute Ehrlichkeit in Bezug auf die Voraussetzungen zur Transplantation denke: Wie aus dem (von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten) “Göttinger Organspende – Survey” hervorgeht, sind Ignoranz und Desinteresse der Bürger nicht die Hauptgründe für die geringe Bereitschaft zur Organspende, sondern außer kulturellen Konzepten vielmehr Skepsis gegenüber der Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen!

Hilfe ja, Selbstaufgabe nein

Nein wir sollen uns nicht einem Hilfeschrei verweigern! Aber, solange nicht neue Methoden wie Züchtung von Organen Routine werden oder Bereitstellung von Tierorganen für Menschen erfolgt, solange ferner restriktive deutsche Vorschriften bei der Lebendspende nicht neu überdacht werden, wollen wir nach unserem Hirntod ( wenn wir uns auf diese Definition einigen können) “spenden”, freiwillig schenken und von keiner Institution für Zwecke instrumentalisiert werden. Und vor diesem Schenkungsakt wollen wir so gut informiert sein, dass wir bewusst und gern schenken können. Kann es im Ernst bei einer so wichtigen Entscheidung allein um unsere “Bequemlichkeit” gehen? Und: um unsere Angehörigen nicht zu überfordern, genügt eine klare “Ja-” Entscheidung im Organspendeausweis!

*darauf wies die von behinderten Menschen getragene Organisation ISL (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben) hin

Literaturtipp:

Dag Moskopp: Hirntod

Thomas Brust: Organspende und Transplantation

Stephan M. Probst: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht

Franz JH. Illhardt: Wem gehört der Mensch?. Berliner medizinethische Schriften Heft 3, 1996

Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen ( Hirntod). In:  Organspende. Die Entscheidung zählt. Antworten auf häufige Fragen. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Wie ein zweites Leben. Information der BZfGA zur Organ- und Gewebespende

Ferner:

https://abo.tagesspiegel.de/media/view/2018/08/e-mag_organspende_644.pdf

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