Herztod – Hirntod – egal? Für Organspenden sicher nicht!

Der Satz fiel in einem zufällig mitgehörten Gespräch. “Ich bin dann ja tot, das kann mir doch egal sein”. Es ging wieder einmal um Organspende. Um die Widerspruchslösung. Und darum, dass man eher den Herztod als Kriterium nehmen solle; denn alle Bemühungen um mehr bitter nötige Organspenden waren bisher ja nicht erfolgreich genug

Organspende – Entscheidung oder Widerspruch?

Das war der Titel eines Textes hier 2018. Damals ging es um ein Gesetz, welches bessere Koordination und transparentere Abläufe, Aufwertung der Position des Transplantationsbeauftragten, Qualitätssicherung und Dokumentation festschrieb. Das Ziel auch damals: mehr Organspender! Nicht enthalten im neuen Gesetz war die Umstellung  auf eine Widerspruchslösung. Ich schrieb damals: “Das ist gut so”.

Herztod oder Hirntod – es gilt Entscheidungslösung

Es gab dann mehr Aufklärung und Materialien zur Information und Unterstützung der persönlichen Entscheidungsfindung. Leider muss man heute feststellen, dass auch diese Maßnahmen nicht viel genützt haben; es besteht weiter großer Mangel an gespendeten Organen. Daher: Neuauflage des Gesetzgebungsprozesses. Eine parteiübergreifende Abgeordnetengruppe im Deutschen Bundestag will die ausdrückliche Zustimmung beenden und eine Widerspruchsregelung einführen. Damit würde jeder deutsche Bürger Organspender, wenn er nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat. Ganz aktuell: gerade haben gegen diesen Entwurf 58 Abgeordnete protestiert und einen eigenen Antrag eingebracht, über den der Bundestag jetzt beraten soll.

 Das Hirntodkriterium

Gleichzeitig wird öffentlich wieder einmal das Hirntod– Kriterium in Frage gestellt. Zur Erinnerung: unter Hirntod verstehen wir den irreversiblen (nicht rückgängig zu machenden) Ausfall aller Hirnfunktionen. Dieser kann mit bestimmten klar definierten, allerdings auch aufwändigen  Untersuchungen nachgewiesen werden. Wenn das der Fall ist und der Patient Organspender ist, wird er nach diesen Untersuchungen auch bei Feststellung  des Hirntodes weiter beatmet. Das muss so sein,  damit der Kreislauf aufrechterhalten und die Organe mit Sauerstoff versorgt werden, denn nur solche Organe können für eine Transplantation sinnvoll sein. Man spricht von DBD (Donation After Brain Death)

Der “Plötzliche Herztod”

Wenn Nichtmediziner von “Herztod” sprechen, meinen sie meistens ein plötzliches unerwartetes Ereignis, wo durch eine schwerwiegende Herzrhythmusstörung letztlich ein Herzstillstand eintritt. Diese Form ist für etwa die Hälfte aller Todesfälle durch Herz-Kreislauferkrankungen verantwortlich. Nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff beginnt dann auch das Gehirn seine Funktion einzustellen. Diese kurze Zeitspanne kann genutzt werden für Maßnahmen zur sogenannten Wiederbelebung wie Herzdruckmassage und Defibrillation. Dieser “Herztod” ist also umkehrbar, somit eigentlich kein “Tod”, dieser wird vielmehr verhindert.

Der Herz-Kreislauf-Tod (DCD)

Es gibt aber auch die andere Situation. Z.B. liegt ein Patient nach einer großen Hirnblutung ohne Zeichen von Bewusstsein auf der Intensivstation. Die Intensivbehandlung  hat zu keiner Verbesserung geführt und schließlich zeigen alle Messwerte an, dass der Zustand nicht mehr umkehrbar, keine Besserung mehr möglich ist. Wenn jetzt eine Patientenverfügung vorliegt, nach der die nur lebenserhaltenden Intensiv- Maßnahmen nicht fortgesetzt werden sollen, würden diese jetzt beendet. Der Patient würde nur noch eine Palliative (symptomlindernde) Therapie erhalten, z.B.Maßnahmen zur Linderung von Schmerz und Luftnot. Er würde dann im Herzkreislaufstillstand versterben. 

Organspende in Deutschland nur bei DBD erlaubt

Wenn dann bei diesem Patienten keine “Wiederbelebung” eingeleitet wird (weil der Patient das so verfügt hat),  kommt es auch zum permanenten Ausfall der Hirnfunktion. So weit so klar. Wenn dieser Patient aber gleichzeitig Organspender ist, wäre dieser Patientenwunsch so nicht umsetzbar. Denn  seine Organe werden nicht weiter mit Sauerstoff versorgt, sie sterben sozusagen mit ihm und wären keinesfalls mehr transplantierbar 

In dem Bemühen, den verzweifelten Menschen, die auf Organe warten, zu helfen, haben manche europäische Länder das Kriterium des Herzkreislaufstillstandes für eine Organspende anerkannt. Jetzt hat 2026 die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)  ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie im Interesse der vielen Patienten auf den Wartelisten auch für Deutschland eine Organspende bei DCD befürwortet.

Alles klar? Leider nein. Pro – Argumente

Es geht also wieder einmal grundlegend um Begriffe. Und es wird klar, dass es nicht “egal” ist,  ob ein Herz-oder Hirntod im Sinne der für eine Organspende festgelegten Regeln  besteht.

Für das Hirntodkriterium  spricht:

  • Es ist ein international etabliertes und klar geregeltes Kriterium.
  • Die Verfahren sind ebenfalls klar geregelt (Trennung von Entnahme- und Transplantationsteams)
  • Die Organe werden bis zur Entnahme gut durchblutet, haben also eine sichere Qualität
  • Praktisch alle Organe sind transplantierbar

Und für das Herztodkriterium?

  • Es ist für die meisten Menschen leichter nachvollziehbar  (traditioneller Todesbegriff).
  • Es führt zu mehr durchzuführenden Organspenden
  • Es ist leichter anwendbar, da keine komplizierte neurologische Zusatzdiagnostik erforderlich ist.

Die Contra-Argumente

Was spricht gegen das Hirntodkriterium? Außer der bereits genannten

  • Schwierigen/aufwändigen Feststellung  ist zu betonen das
  • Schwierige Verstehen. Angehörige sehen (aufgrund der intensivtherapie) einen gut durchbluteten Menschen mit schlagendem Herzen, dessen Brustkorb sich bei der Einatmung  hebt und fragen immer wieder, ob denn hier wirklich TOD vorliegt

Gegen das Herztodkriterium spricht:

  • Die Organe könnten qualitativ schlechter sein aufgrund der hier fehlenden sicher kontrollierten Durchblutung zwischen Keislaufstillstand und Organentnahme
  • Neue organisatorische Problematik, Zeitdruck
  • Erhöhter ethischer Druck auf alle Beteiligten
  • Ferner sind bei diesem Kriterium nicht alle Organe  gleich gut transplantierbar

Mein Fazit

bei dieser komplexen Problematik ist, dass unabhängig von der anstehenden politischen Entscheidung sich jetzt jeder mehr mit der Thematik auseinandersetzen sollte; dazu gehören nicht nur gute Informationen über die benutzten Begriffe, sondern vor allem auch die Beschäftigung mit den persönlichen Werten und Wünschen, die eigene Lebensdauer und Lebensqualität betreffend. Denn jeder Patient entscheidet selbst. Wenn die Widerspruchslösung Gesetz wird, muss Jeder rechtzeitig widersprechen, der kein Organspender sein will. Und beim Thema einer möglichen Änderung des Todeskriteriums sollten alle verstanden haben, dass ‘Hirntod’ oder ‘Herztod’ bei Organspenden nicht “egal” ist und warum.

Zum Schluss zwei Bemerkungen:

  • Wissen wirklich alle, dass man in jedem Alter Organspender werden kann? Nach dem Eurotransplant-Seniorenprogramm (“Old for Old”-Programm) werden Organe älterer Spenderinnen und Spender (über 65 Jahre) bevorzugt auch an ältere Patienten vermittelt.
  • Wissen alle, die auf Reisen gehen, dass das Recht des Sterbeortes gilt? Sie sollten also bei Reisen z.B. einen Organspendeausweis in englischer Sprache  bei sich führen,  in dem Ihre Zustimmung bzw.Ihr Widerspruch klar vermerkt sind.

Literaturtipps:

https://dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO-Jahresbericht_2025.pdf

Dank für Bild an Tumisu auf pixabay

Kommentar verfassen

*