Wiederbelebung – Steh auf und gehe! (?)

Wiederbelebung, wie wir sie heute kennen, entwickelte sich seit den späten 50er und frühen 60er  Jahren. Erst langsam rückte sie ins Bewusstsein der Allgemeinheit; heute wird gezielt informiert, und die Technik ist eigentlich immer mehr vereinfacht worden.

Prüfen, 112 anrufen, drücken

So einfach kann man das zusammenfassen. https://www.herzstiftung.de/herz-lungen-wiederbelebung.html Anleitungen gibt es genügend,  sogar pflichtgemäße Ausbildung im Schulunterricht wird gefordert. https://musikradar.de/lieder-fuer-herzdruckmassage/. Das Interesse wächst, die Zahl der rechtzeitig begonnenen Wiederbelebungen durch Nicht  – Fachleute  ist erfreulich angestiegen.  Was wollen wir mehr – oder?

Nach über 50 Jahren Erfahrungen und dem Vorliegen von Studien über die Ergebnisse hat man begonnen, sich zu  fragen, ob die allgemeine Euphorie zu schiefen Erwartungshaltungen geführt hat. Wenn man aus den  Medien entnehmen kann, dass die meisten CPR (kardiopulmonale Reanimation, also Herz-Lungen-Wiederbelebung) erfolgreich sind, sind wir natürlich erst einmal begeistert. Und gibt es nicht die wunderbaren Berichte über dankbare Patienten, in den Lokalzeitungen Fotos von dem Leben Zurückgegebenen mit ihren Helfern? Der alte Traum: Wiederbeleben – aufstehen – so sein wie früher!

Wichtige Wiederbelebung (CPR) durch Laien

Tatsächlich ist Laien – Reanimation äußerst wichtig; Fachleute sind selten da, wenn jemand plötzlich umfällt, und die Spanne, in der das Gehirn bei einem Kreislaufstillstand nicht geschädigt ist, ist sehr kurz; unter 5, in jedem Fall unter 10 Minuten sollte CPR begonnen werden. Ja, es gibt Patienten, die nach Krankenhausbetreuung dann wieder voll in Leben und Arbeit stehen. Diese Fälle und die Hoffnung, dass es mehr werden, motivieren die Laienhelfer zu Recht. Realität ist aber auch dies: vor einigen Jahren verließen bei vor Krankenhausaufnahme begonnener CPR nicht einmal 11% das Krankenhaus lebend, bei im Krankenhaus stattfindendem Zwischenfall mit sofortiger CPR ca 18%. Etwas besser sah es aus bei Kammerflimmern, wenn also  eine Defibrillation (Elektroschock) nötig und möglich war. Heute haben sich diese Zahlen durch Anwendung von neuen Methoden wie Unterkühlung und Einsatz von technischen Herzunterstützungssystemen u.v.m. leicht verbessert. Weiterhin aber erreichen von den Überlebenden weniger als die Hälfte ein klinisch – neurologisch “akzeptables” Bild und jeder Fünfte bleibt schwerstbehindert.

Gibt es “sinnvolle” Wiederbelebungen – und andere?

Von der Seite der Helfer aus gesehen, ob Laien oder Ärzte, natürlich nicht; das wäre Entscheidung über Leben und Tod eines Anderen, wir müssten über “lebenswert” und, schlimmer, “lebensunwert” urteilen, das steht keinem von uns zu. Es fehlen auch klare Kriterien, über die Prognose wissen wir zu wenig. Für diese spielt das Alter an sich eine Rolle, die größere aber der Gesamtzustand, vor allem der vorherige Gesundheitszustand des Patienten. Dennoch ist die Frage nach dem “Sinn” wichtig geworden. Warum? Weil Jeder laut Gesetz allein entscheidet. 2009 fand der Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen statt: nicht mehr das (durch Andere bestimmte) “Wohl”, sondern der “Wille” des Patienten ist ausschlaggebend.

Mein Wille geschehe!

Im oben angeführten sogenannten “Patientenrechtegesetz” wird der Patient endgültig juristisch aus der Rolle des unwissenden Kindes entlassen – einer unfreien, aber auch bequemen und vor allem gewohnten Rolle;  war es denn nicht auch schön, dass man zum Arzt ging, der ja studiert hatte und es deshalb besser wusste, und dass dieser sagte: wir machen das jetzt so? Im besten Fall bedeutete dieser Paternalismus der Ärzte ja Fürsorge, die man, sobald man krank wird, unabdingbar nötig hat; im schlechtesten allerdings Fremdbestimmung. Nun sagt das Gesetz: der Patient bestimmt. Das gilt für jeden ärztlichen Eingriff, für den man ja eine Einwilligung unterschreiben muss, nachdem man Aufklärung erhalten und verstanden hat. Das Gleiche gilt für unsere Vorausplanung. Wenn ich eine Patientenverfügung (PV) erstelle, die auf eine später eintretende Situation genau zutrifft, dann sind Ärzte an diese gebunden. In der PV kann ich auch bestimmen, ob ich wiederbelebt werden möchte oder nicht.

Keine Reichweitenbegrenzung

Das Gesetz hat keine Reichweitenbegrenzung mehr; das heißt, ich kann Eingriffe nicht nur für den Fall einer bekannten schweren Erkrankung mit absehbarem Ende verbieten, sondern für jeden Fall, zum Beispiel den des Wachkomas. Es ist offensichtlich, dass solche Entscheidungen sehr schwer sind und dass man sich gut informieren muss, um zu verstehen, um was es geht, was man nun ablehnt oder erlaubt. Zunächst: es geht  hier nicht um Notfallmedizin! Wenn jemand auf der Straße bewusstlos wird, sucht der nächste mögliche Helfer nicht nach einer PV, sondern beginnt sofort mit CPR! Es geht um die immer häufiger werdenden Situationen, wo die heutige Medizin lebensverlängernd, aber auch leidensverlängernd wirkt. Ist der Patient erst einmal im Krankenhaus und auf der Intensivstation, geht es um Fragen einer Therapiebegrenzung, wenn aus medizinischer Sicht keine “Heilung” mehr Ziel sein kann und deshalb Linderung in den Vordergrund rückt, wobei  Ärzte ohne Kenntnis des Patientenwillens alleingelassen sind.

Was ist gut für mich?

Wir müssen also rechtzeitig die Frage  beantworten, was wir als gut für uns empfinden, wo der Punkt ist, an dem medizinische Maßnahmen uns persönlich mehr schaden als nützen. Da Menschen sehr verschieden sind, kann es dafür keine Richtlinien geben. Untersuchungen zeigen, dass auch Hochbetagte jede Möglichkeit der technischen Medizin bejahen und einfordern, um ihr Leben zu verlängern, während andererseits Viele unabhängig vom Alter Lebensqualität höher einschätzen als Quantität; diese würden z.B. nicht einer wiederholten Chemotherapie zustimmen, wenn damit nur eine geringe Verlängerung  erreichbar ist, die Behandlung selbst aber aufgrund von Nebenwirkungen die Lebensqualität stark einschränkt. Die Entscheidung ist also absolut individuell, und solange ich sie selbst treffen kann, besteht kein Problem. Wenn ich aber in der Situation nicht entscheidungsfähig bin, kann nur eine Vorausverfügung dafür sorgen, dass ich meinen Willen bekomme.

Keine Entscheidung ohne Beratung!

Klar werden  müssen uns also unsere Prioritäten, und eine gute Beratung betr. der medizinischen Zusammenhänge ist ganz wichtig; es scheint selbstverständlich, dass diese nicht durch Juristen erfolgen kann! Um beim Thema CPR zu bleiben: wenn ich ein Mensch bin, der seine Unabhängigkeit über alles setzt, kann ich als jüngerer gesunder Mensch CPR  immer befürworten: die Chance, dass ich ohne Folgeschäden in mein Leben zurückkehre, ist gegeben; diese Chance sinkt, wenn ich älter und schon krank bin, und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ich ein “Pflegefall” werde. Sicherheit? Sie haben ganz Recht: es gibt keine, nur statistische Wahrscheinlichkeit. Aber, bitte, wo gibt es “Sicherheit” im Leben? Hilfreich ist, sich über Palliativmedizin zu informieren, die jetzt endlich auch in Deutschland mehr ausgebaut wird. Es geht nicht um das technisch “Machbare”, sondern um das Hilfreiche!

Vorsorgevollmacht vor Patientenverfügung

Nur eins ist sicher: meinen Willen bekomme ich nur, wenn ich ihn niedergelegt und mit Vertrauenspersonen geteilt habe. Am Wesentlichsten ist also das Gespräch, der nächste Schritt das Erstellen einer Vorsorgevollmacht. Eine PV ohne diese ist nicht sinnvoll! Die Bevollmächtigten müssen ja  meine PV  “durchsetzen”.  Aber auch wenn ich noch keine PV erstellt habe, sind sie die wichtigsten Ansprechpartner zur Ermittlung meines “mutmaßlichen Willens”, wozu Ärzte vor Entscheidungen verpflichtet sind. Vor dem vorschnellen Ausfüllen eines Formulars “PV” ohne Beratung kann ich nur warnen. Das ist ein langer Prozess; die PV wird “besser” (= sicherer umsetzbar) wenn z.B. schon eine Erkrankung vorliegt und Patienten dann Einzelheiten klarer entscheiden können. Aber Vertrauen schaffen, zwei Menschen haben, denen man ganz vertraut, das ist schon bei jungen Menschen wichtig und sollte möglichst bald zu einer Vorsorgevollmacht führen; denn mit Recht haben alle vor Augen den Unfall mit plötzlicher schwerer Gehirnschädigung.

 

Literaturtipps:

  1. Gian Domenico Borasio: Selbst bestimmt sterben
  2. Giovanni Maio: Medizin ohne Maß
  3. Sitte, Thomas: Vorsorge und Begleitung für das Lebensende
  4. Sitte, Thomas: Ratgeber Lebensende
  5. de Ridder, Michael: Abschied vom Leben. Von der Patientenverfügung zur Palliativmedizin
  6. Sobel, Thilo, Ivonne zum Felde: Denk dran!

Ferner:

  1. Palliativmedizin
  2. Behandlung im Voraus planen
  3. Für jüdische Mitbürger
  4. Für muslimische Mitbürger 

Kommentar verfassen

*