“Sterbehilfe”- Pro und Contra
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Der Paragraf 217, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten hatte, ist “gekippt”; das bejubeln die Einen und beweinen die Anderen. Eine nüchterne Bilanz scheint nötig, bevor über die einzelnen Punkte – hoffentlich lange und intensiv – in der Öffentlichkeit diskutiert wird.