Patientenautonomie und Schönheitschirurgie

Wissen Sie, was eine Glutealaugmentation ist? Eine  Gesäßvergrößerung, umgangssprachlich “Po-vergrößerung” oder auch “BBL” (Brazilian Butt Lift). Ein Eingriff also, wo Fett von anderen Stellen des menschlichen Körpers entnommen und an der gewünschten Stelle eingebracht wird ; Ich hatte mich damit nie ausführlicher beschäftigt. Dann wurde im Juni dieses Jahres über einen Todesfall in Düsseldorf berichtet, und dieser war offensichtlich nicht der Erste. Ich las, dass bei den Obduktionen aller bekannten Fälle Fett im Muskel, unter dem Muskel, in Venen und durch Fettembolie in Lunge und Herz gefunden wurde, in keinem Falle im Fettgewebe, also da, wo es hingehört hätte. Ich las ferner, dass im Düsseldorfer Fall ein Internist den Eingriff vorgenommen hatte. Daraufhin hatte ich sehr viele Fragen.

Ist Patientenwunsch Befehl?

Zumindest diese Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Autonomie, Selbstbestimmung, gehört zum Menschen. Auch gesetzlich ist das heute klar geregelt: Patient*innen entscheiden selbst. Allerdings hat die Umsetzung der Entscheidungen in der Medizin Voraussetzungen: zunächst eine medizinische Indikation. Eine solche könnte vorliegen, wenn Patient*innen unter ihrem Körperbild stark leiden. Nachfrage ist so wenig eine Indikation wie Wunsch eine ist, und die ärztliche Kunst ist keine Dienstleistung. Wunschorientierte Medizin bewegt sich in einem Grenzgebiet, wo es immer nur um Einzelentscheidungen gehen kann und darf. Je subjektiver der Wunsch von Patient*innen ist, die Abweichungen an ihrem Körper vom gewünschten Bild als belastend wahrnehmen, umso mehr müsste die Chirurgie hier als Psychotherapie verstanden werden.

Informierte Zustimmung

Diese ist die  nächste Voraussetzung für jeden medizinischen Eingriff. Sie bedeutet, dass  Information über “Dr.Google” nicht reicht, sondern dass die ausführenden Ärzt*innen Patient*innen ausführlich über Risiken jedes Eingriffs aufklären müssen; ferner, dass dann genug Zeit vorhanden ist, damit diese Fragen stellen und sich klar werden können, ob sie bereit sind, die Risiken einzugehen und schließlich, dass  Arzt oder Ärztin sich davon überzeugen müssen, ob die vor ihnen sitzenden Patient*innen alles verstanden haben. Im Falle des hier zur Debatte stehenden Eingriffs also, ob sie ihren Leidensdruck als so stark wahrnehmen, dass sie bewusst einen Todesfall bei ca 3000 Eingriffen in Kauf nehmen, von weiteren Risiken ganz abgesehen.

Autonomie, Freiheit, Manipulation

Ja, wir sind autonom, das gehört zu unserem Menschsein; wenn wir diese Autonomie manchmal nicht manifestieren können, zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit oder Demenz, brauchen wir  einen Vertreter, den wir ( oder ein Gericht) bevollmächtigt haben. So weit so klar. Wie weit frei sind wir aber wirklich in unseren  Entscheidungen? Es ist charakteristisch, dass gerade bei dem hier angesprochenen Eingriff die Patientinnen sich ausdrücklich auf bestimmte Schauspielerinnen beziehen, nach deren Bild sie ihren Körper formen wollen.  Werbung und Mode haben also großen Einfluss auf unser Selbstbild. Wie weit sind wir dafür selbst verantwortlich und wie weit gesteuert durch die immer raffinierter werdenden Marketingtechniken? –  Auf der anderen Seite steht die Medizin selbst. Nach der Liberalisierung von Werbeverboten ist ein Punkt erreicht, wo ganz offensichtlich Werbung von ärztlicher Seite aus neue Sehnsüchte hervorruft und unbegründete Hoffnungen weckt. Oder würden Sie “Mommy – (bzw.) Daddy – Makeover” als Begriffe sehen, die das Ziel “informierte Einwilligung” unterstützen und es nicht in Wirklichkeit unterlaufen?

Nur die Frauen?

2015 sollen knapp 100 000 Schamlippenverkleinerungen durchgeführt worden sein, wobei nur selten Beschwerden wie Schmerzen die Entscheidung zur Operation sofort nachvollziehbar machen; die Tendenz bei Intim – Eingriffen, z.B. auch bei der “vaginalen Verjüngung” ist steigend, obwohl keine Studien bisher zeigten, dass sexuelles Empfinden oder Selbstbild dadurch verbessert werden. Warum tun Frauen das dann? Es kann nur spekuliert werden: durch die heute überall zugänglichen Bilder wird ein neues Bild von “Normalität” geschaffen. Dass sich Körper im Lauf des Lebens verändern, wird ausgeblendet, dass die Operationen selbst Narben und Beschwerden hinterlassen können, auch. Sogar zwei eigentlich hinter einer Grenze liegenden Themen kann man in diesem Zusammenhang sehen: die weibliche Genitalverstümmelung und deren gesetzliche Regelung – und das  offensichtlich erwünschte kindliche Genitale! Der Weltärztinnenbund hat sich schon 2012 gegen intimchirurgische Eingriffe ausgesprochen http://www.mwia.net/news

Aber auch bei den Männern nehmen Eigriffe im Sinne des “Male – Do – overs” zu. Wer auf youtube diesbezügliche  Filme von New Yorker Schönheitschirurgen als “typisch  amerikanisch” abtut, darf gern in einer Suchmaschine “Schönheitsklinik Männer” eingeben, um einen Eindruck über Gegebenheiten in Deutschland zu erhalten.

Vorsicht bei der Arztwahl!

Etwas wählen zu dürfen ist immer Chance und Problem. Freie Arztwahl bedeutet eben auch die Aufgabe, sich gut zu informieren, bevor wir uns in die Hände eines Arztes begeben. “Plastische Chirurgen” haben eine 6 – jährige Facharztausbildung, müssen Operationskataloge und Prüfungen nachweisen. https://www.dgpraec.de/pressemitteilungen/todesfall-in-duesseldorf-plastische-chirurgen-warnen-vor-gesaessvergroesserung/.  Informationsmöglichkeiten gibt es heute mehr als genug. Wie ist dann erklärlich, dass Patient*innen Eingriffe von Internisten vornehmen lassen, die ganz offensichtlich nicht diese Qualifikation besitzen? Die Grenzen sind aber noch fließender. Piercing, Einspritzungen mit Hyaluron, Laseranwendungen u.A. sind Eingriffe mit oft nicht abzuschätzenden Komplikationen, die sogar von Nichtärzten durchgeführt werden. Hier sind klare gesetzliche Regelungen unabdingbar, es gibt erst Anfänge dazu. So dürfen besonders risikobehaftete Verfahren, zum Beispiel die Entfernung von Tätowierungen mit Hochleistungslasern, ab 31.12.2020 nur noch von Ärzten vorgenommen werden. Auch soll für weniger risikoreiche Eingriffe (zB Haarentfernung mit Laser) bis 2021 ein Konzept für Nichtärzte erarbeitet werden.

Ethisches Handeln

Der Gesetzgeber kann aber immer nur Spielräume schaffen, innerhalb derer man sich bewegen darf. Wenn im Deutschen Ärzteblatt 2019, gerichtet an die Adresse der ästhetischen Chirurgen, zu lesen ist, dass sich “den ärztlichen Anbietern” die dringende Verantwortung stellt, “ihr Entscheiden und Handeln auf eine klare ethische Grundlage zu stellen unter Beachtung der Voraussetzung der therapeutischen Situation”, dann klingt das  nach einem schon verzweifelten Appell an die Ärzte selbst. Fest steht: auch eine “Wahlleistung” erfordert Indikation, Aufklärung und informierte Zustimmung; und das Nichtschadensprinzip  gilt auch für Werbung. Darüber hinaus hat die Zentrale Ethik – Kommission der Bundesärztekammer schon 2010 einen Katalog veröffentlicht, wann Werbung unerlaubt oder ethisch inakzeptabel ist. https://www.aerzteblatt.de/archiv/78884#lit .  Alles scheint klar, nur  – wo sind die Kontrollen?

 

Literaturtipps:

1.Giovanni Maio: Medizin ohne Maß 

2.Dagmar Fenner: Selbstoptimierung und Enhancement. Ein ethischer Grundriss

3.Gisa Bührer-Lucke: Die Schönheitsfalle

4.Timo Spanholtz, D.Alt: Schönheitsoperation zum Dumpingpreis?

Ferner:

https://www.test.de/Beratung-beim-Fettabsaugen-Wahre-Schoenheit-1058640-2058640/

https://www.sueddeutsche.de/stil/botox-haut-schoenheitsmedizin-1.4547891

https://www.sueddeutsche.de/stil/schoenheitsoperation-po-frau-1.4570717

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